Zunächst: keine Panik!
Stand: 20.03.2020
Zunächst eine Info vorab: dieser Blogeintrag stellt keine rechtliche Beratung dar, sondern lediglich unsere Meinung und den Umgang mit dem Corona Virus (COVID-19).
Das neue Jahrzehnt startete leider sehr schnell und sehr turbulent. Dass dieser Virus unser aller Leben so schnell und stark beeinflusst, hat wohl niemand ahnen können.
Zunächst hoffen wir aber, dass es euch und euren Familien gut geht und ihr euch von der aufkeimenden Panik nicht mitreißen lasst.
Dennoch haben wir alle noch keine konkrete Idee, wie sich diese Coronakrise auf die gesamte Wirtschaft und somit auch auf die Hochzeitsindustrie auswirkt. Wir alle wissen, dass niemand etwas für diese Situation kann und wir alle den Schaden möglichst gering halten wollen.
Wir sind gesund und freuen uns sehr auf diese Saison – und solange es gesetzlich erlaubt ist, fotografieren wir auch eure geplanten und gebuchten Hochzeiten, egal wieviele Gäste ihr eingeladen habt.
Was ist, wenn sich doch etwas durch das Corona Virus ändert?
Vielleicht passiert es euch, dass sich in der Planung eurer Hochzeit etwas ändert?
Aktuell sind Veranstaltungen und Versammlungen leider bayernweit bis zum 19.04.2020 untersagt.
Der Stand zum 20.03.2020 sieht aktuell so aus:
In Bayern gelten ab 0 Uhr Ausgangsbeschränkungen, diese gelten bis 03.04.2020 0 Uhr
- Es ist weiter erlaubt, zur Arbeit zu gehen, insofern dies notwendig ist und nicht im Homeoffice erledigt werden kann
- Restaurants und Gaststätten müssen schließen. Für die kommenden 14 Tage wird es laut Söder nur noch „to go, Drive-in und Lieferungen“ geben
- Friseure und Baumärkte müssen schließen
- Die medizinische Versorgung der Bürger ist weiterhin gesichert, trotzdem gebe es Einschränkungen
- Nur im Palliativfall ist der Besuch in Pflegeheimen und Krankenhäusern erlaubt
- Bei Geburten ist der Besuch im Krankenhaus gestattet
Quelle: Bayerisches Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege
Der Stand zum 16.03.2020 sieht aktuell so aus:
Veranstaltungen und Versammlungen werden landesweit untersagt. Hiervon ausgenommen sind private Feiern in hierfür geeigneten privat genutzten Wohnräumen, deren sämtliche Teilnehmer einen persönlichen Bezug (Familie, Beruf) zueinander haben. Ausnahmegenehmigungen können auf Antrag von der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde erteilt werden, soweit dies im Einzelfall aus infektionsschutzrechtlicher Sicht vertretbar ist.
Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und PflegeDiese Maßnahmen gelten vorerst bis zum 19.04.2020
Dennoch solltet ihr euch von eurem aktuellen Plan nicht abbringen lassen, ihr fiebert schon lange auf diesen Tag hin und habt hier viel Zeit und natürlich auch Geld investiert, wer weiß, vielleicht ist der ganze Spuk ja schneller vorbei, als alle denken. Wünschenswert wäre es natürlich.
Zunächst möchten wir euch aber eure Angst und Sorgen nehmen. Solange wir gesund sind, nicht selber in Quarantäne müssen und es gesetzlich erlaubt ist, fotografieren wir eure Hochzeit! Falls bei uns der Krankheitsfall eintreten wird, finden wir gemeinsam einen Ersatz zur Begleitung, so wie es im normalen Krankheitsfall auch das Vorgehen gewesen wäre.
Was passiert nun aber im konkreten Fall, dass ihr eure Hochzeit tatsächlich verschieben müsst?
Auch hier möchten wir euch beruhigen, wir sind hier flexibel. Eure Terminreservierungsgebühr geht nicht verloren, wir rechnen diese einfach an eurem Ersatztermin mit an. Wichtig ist hier natürlich, dass wir im steten Austausch sind bzgl. des neuen Termins.
Sollte euer neuer Wunschtermin schon belegt sein, finden wir auch hier eine Lösung. Ihr könntet z.B. einfach in kleinerem Kreis feiern oder wir wandeln die Summe um in ein Familienshooting, Pärchenfotos oder ein Elopement Wedding Shoot. Hier sind wir offen, auch für eure Ideen.
Bitte bedenkt, dass die Terminreservierungsgebühr für uns einen wichtigen wirtschaftlichen Faktor darstellt und wir würden uns daher sehr freuen, wenn ihr euch dazu entschließt, bei kompletter Absage die Anzahlung eben in eine andere Dienstleistung von uns umzuwandeln. So helft ihr uns als kleines Unternehmen, die Coronakrise wirtschaftlich zu überleben.
Komplette Absage der Hochzeit
Sollte es tatsächlich zu einer Absage eurerseits kommen (nicht durch ein behördliches Verbot von Veranstaltungen), bedenkt bitte, dass hier dann unsere AGBs gelten und somit eure Terminreservierungspauschale verfällt. Deswegen hier nochmal der Hinweis: aufgeschoben ist nicht aufgehoben, wir sprechen hier gerne mit euch über neue Termine oder andere Lösungen (Gutschein, Umwandlung).
Was, wenn 2021 schon alle Termine belegt sind?
Aktuell laufen natürlich auch schon die Buchungsanfragen für 2021 , d.h. es kann gut sein, dass nächstes Jahr einiges mehr an Hochzeiten stattfinden wird, nur gibt es ja leider nicht mehr Samstage als dieses Jahr. Seid hier also auch flexibel, vielleicht muss es nicht immer der „Hochzeitssamstag“ sein, sondern auch Freitags, Feiertags oder sogar Werktags ist für euch möglich.
Oder aber ihr verlegt die Hochzeit in die Wintermonate und macht es euch gemütlich, denn auch Herbst- und Winterhochzeiten sind wunderschön. Alternativen gibt es viele, trotzdem drücken wir alle fest die Daumen, dass eure große Feier dieses Jahr stattfinden kann und wir dabei sein dürfen.
Wie nun also weiter vorgehen?
Wir sind der Meinung, dass eine Absage 1-2 Monate vor dem Termin eine verfrühte Entscheidung darstellt. Täglich oder sogar stündlich ändern sich die politischen Vorgaben, Regelungen, der Wissensstand und die Zahlen. Daher bitten wir euch, erstmal abzuwarten und nicht voreilig zu handeln. Es kann immer sein, dass die offiziellen Entscheidungen auch widerrufen werden, sich ändern oder ganz außer Kraft treten. Auch kam es schon vor, dass Standesämter trotz des Versammlungsverbotes Trauungen abhalten und hier eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden kann. Also bitten wir euch, auch im wirtschaftlichen Sinne aller anderen Dienstleister, erstmal den Ball flach zu halten, und abzuwarten, euch zu informieren bzw. die Entscheidung so lange es euch möglich ist, hinauszuzögern.
Wichtige Informationen
- Ausgangsbeschränkungen – Link
- Zahlen des Robert Koch Institut – Link
- Optionen zur Reduzierung des Risikos – Link
- Wie läuft eine Behandlung ab, bzw. was kommt auf mich zu – Link
- FAQ des Robert Koch Institut – Link
- Infoseite des Bundesgesundheitsministeriums – Link
- Podcast des NDR zum Corona Virus – Link
- Mit dem Leiter der Virologie / Berliner Charité
Informationen für Selbstständige
- Soforthilfe Bayern – Link
- Corona-Schutzschild des Bundes (Ergänzend) – Link
- KFW Informationen – Link
- Gruenderlexikon Infos zu Hilfen – Link
Weiteres
- Vorräte 😏- Link